Am 17. Dezember 2024 hat der Regierungsrat eine wichtige Änderung für Revierförster beschlossen, die am 1. Februar 2025 in Kraft tritt. Die Dienstinstruktion wird aktualisiert, um den gewachsenen Anforderungen im Schutz vor Naturgefahren gerecht zu werden. Ein zentrales Anliegen ist die Neuregelung der finanziellen Abgeltung für die verschiedenen Forstrevierte, die bisher stark variierte und zu finanziellen Ungleichgewichten führte.
Die neue Regelung umfasst ein pauschales Abgeltungssystem für erbrachte hoheitliche Leistungen wie Gefahrenbeurteilungen und die Kontrolle von Schutzbauten. Dadurch sollen Revierförster von der zeitaufwendigen detaillierten Kontrolle entlastet werden. Die jährlichen Mehrkosten für die neuen Pauschalen werden auf etwa 40.000 Franken geschätzt. Diese Veränderungen zielen darauf ab, die Arbeitslast der Förster zu reduzieren und die Effizienz im Umgang mit Naturgefahren zu steigern.