Im Kanton Glarus wird mit einer umfassenden Reform des Gemeinderechts ein neues Kapitel aufgeschlagen! Der Regierungsrat hat dem Landrat ein totalrevidiertes Gemeindegesetz (E-GG) sowie eine Verfassungsänderung zur Genehmigung vorgelegt. Ziel ist es, den Handlungsspielraum und die Verantwortung der Gemeinden deutlich zu stärken. Diese Reform folgt auf frühere Anpassungen, insbesondere der Gemeindestrukturreform von 2011.
Eine der zentralen Neuerungen: Die Glarner Gemeinden können künftig zwischen einem Gemeindeparlament und einer Gemeindeversammlung wählen. In Parlamentsgemeinden entscheidet die Bevölkerung entweder per Urne oder an einer Versammlung. Zudem bleibt das fakultative Referendum weiterhin einfach zugänglich, jedoch nur für Beschlüsse des Gemeindeparlaments. Ein weiterer spannender Punkt ist die Möglichkeit, Ausländerinnen und Ausländern das Stimmrecht in Gemeindeangelegenheiten einzuführen, was eine Verfassungsänderung erfordert. Der Regierungsrat erwartet, dass diese weitreichenden Änderungen zu mehr Mitbestimmung und einer Stärkung der lokalen Demokratie führen!