Glarus

Neues Gesetz für mehr Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung!

Das neue Gesetz zur Selbstbestimmung und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in Glarus geht in die Vernehmlassung! Der Regierungsrat hat am 27. August 2024 die öffentliche Diskussion eröffnet. Ziel des Gesetzes ist es, die Lebensqualität für Menschen mit Behinderungen zu verbessern und ihnen ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen, insbesondere in den Bereichen Wohnen, Arbeit und soziale Teilhabe.

Die Vorlage baut auf den Vorgaben der UNO-Behindertenrechtskonvention auf und soll die bisherigen, vagen gesetzlichen Grundlagen im Sozialhilfegesetz präzisieren. Erwartet wird der Ausbau von ambulanten Angeboten, wobei die Bedürfnisse der Betroffenen in einer Umfrage berücksichtigt wurden. Die Umsetzung bringt jedoch auch finanzielle Unsicherheiten mit sich. Bis zu 100 neue Leistungsnutzende könnten hinzukommen, was einen zusätzlichen Personalbedarf von rund 30 Stellenprozente erfordert.

Die Vernehmlassung ist bis zum 25. Oktober 2024 geöffnet, die Details sind auf der Website des Kantons Glarus einsehbar. Enthüllt wird die finanziellen Belastung der neuen Regelung, die sich bis 2029 auf jährliche Zusatzkosten von bis zu 1,5 Millionen Franken belaufen könnte.

Ort des Geschehens

Quelle
Kanton Glarus