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Am 1. Januar 2026 wird die Neuordnung des Gemeinderechts im Kanton Glarus in Kraft treten. Dies wurde in einer Sitzung des Regierungsrats am 12. August 2025 beschlossen, nachdem die Landsgemeinde 2025 eine Teilrevision der Kantonsverfassung sowie eine Totalrevision des Gemeindegesetzes genehmigt hatte. Alle drei Glarner Gemeinden haben dem festgelegten Datum ausdrücklich zugestimmt.

Mit dieser Neuordnung erhalten die Gemeinden die spektakuläre Möglichkeit, eine neue Gemeindeorganisation einzuführen. Das Inkrafttreten der Änderungen ist bereits fix, auch wenn die Gewährleistung durch die Bundesversammlung noch aussteht. Dieses wegweisende Update des Gemeinderechts steht vor der Tür und könnte die politische Landschaft in Glarus revolutionieren!

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