Glarus

Neuregelung der Quellensteuer: Digitalisierung bringt neue Bezugsprovision

Der Regierungsrat des Kantons Glarus hat eine neue Regelung zur Bezugsprovision bei der Quellensteuer beschlossen, die ab dem 1. Januar 2025 in Kraft tritt. Arbeitgeber erhalten künftig zwei Prozent der abgelieferten Steuerbeträge, wenn sie die Quellensteuer digital abrechnen. Wird die Abrechnung hingegen in Papierform durchgeführt, sinkt die Bezugsprovision auf ein Prozent.

Diese Änderung folgt der Einführung des Gesetzes über die digitale Verwaltung, das darauf abzielt, den digitalen Austausch mit Behörden zu fördern. Arbeitgeber sind für die korrekte Abrechnung und Zahlung der Quellensteuer verantwortlich, die direkt vom Lohn ausländischer Arbeitnehmer ohne Niederlassung abgezogen wird.

Ort des Geschehens

Quelle
Kanton Glarus