Der Regierungsrat des Kantons Glarus hat am 22. Oktober 2024 ein totalrevidiertes Gesetz über den öffentlichen Verkehr vorgestellt. Dieses neue Gesetz, das dem Landrat zur Zustimmung vorgelegt wird, soll die Diskussion über die Erschließung von Braunwald anstoßen. Der aktuelle rechtliche Rahmen für den öffentlichen Verkehr stammt aus dem Jahr 1996 und ist aufgrund zahlreicher Änderungen auf Bundesebene nicht mehr ausreichend. Das revidierte Gesetz (öVG) wird die Organisation, Planung und Finanzierung des regionalen Personenverkehrs regeln und dafür sorgen, dass alle Glarner Ortschaften weiterhin an das öffentliche Verkehrsnätzt angeschlossen sind.
Ein zentrales Element des neuen Gesetzes ist die vollständige Finanzierung des regionalen Verkehrs durch den Kanton – eine Kostenbeteiligung der Gemeinden entfällt. Zudem wird die Unklarheit bezüglich Zuständigkeiten beseitigt: Der Landrat erhält umfassende Planungskompetenzen, während die öV-Kommission dem Regierungsrat beratend zur Seite steht. Die Erschließung von Braunwald wird ebenfalls thematisiert, wobei eine Neubau-Standseilbahn auf bestehendem Trassee favorisiert wird. Das neue Gesetz soll am 1. Januar 2026 in Kraft treten, nachdem es von Landrat und Landsgemeinde beschlossen wurde.