Redezeit an der Landsgemeinde: Kommt die Dreiminutenregel?

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Am 20. Mai 2025 wurde ein Memorialsantrag eingereicht, um die Redezeit an der Landsgemeinde auf drei Minuten zu beschränken.

Am 20. Mai 2025 wurde ein Memorialsantrag eingereicht, um die Redezeit an der Landsgemeinde auf drei Minuten zu beschränken.
Am 20. Mai 2025 wurde ein Memorialsantrag eingereicht, um die Redezeit an der Landsgemeinde auf drei Minuten zu beschränken.

Redezeit an der Landsgemeinde: Kommt die Dreiminutenregel?

Ein neuer Memorialsantrag könnte die Redezeit an der Landsgemeinde drastisch einschränken! Der Antrag, eingereicht von Thomas Vögeli aus Oberurnen, zielt darauf ab, die Redezeit auf nur drei Minuten zu begrenzen. Dies soll die Effizienz der Diskussionen unter der Leitung des Landammanns steigern, ohne dabei die Qualität der Wortmeldungen zu beeinträchtigen. Vögeli ist überzeugt, dass eine solche Beschränkung die Redner dazu zwingt, sich auf das Wesentliche zu konzentrieren.

Der Regierungsrat hat den Antrag erhalten und wird innerhalb von drei Monaten seine rechtliche Bewertung dazu abgeben. Anschließend wird der Landrat über die Zulässigkeit und Erheblichkeit des Antrags entscheiden. Ob die Landsgemeinde sich bald in einem schnelleren, prägnanteren Format präsentieren wird, bleibt abzuwarten!