Glarus

Regierung erlaubt Zugriff auf Personendaten: Was bedeutet das für uns?

Der Regierungsrat des Kantons hat am 11. März 2025 wichtige Änderungen beschlossen: Verschiedene Verwaltungsstellen und die Evangelisch-Reformierte Landeskirche erhalten nun automatisierten Zugriff auf Personendaten der kantonalen Datenplattform GERES. Ziel dieses Zugriffs ist es, die Effizienz bei der Bearbeitung und Verwaltung von Daten deutlich zu steigern.

Konkret profitieren vier Institutionen von dieser Erleichterung: Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) kann nun schneller und effizienter tätig werden, während die Landeskirche eine lückenlose Mitgliederverwaltung einführt. Auch das Grundbuchamt und die Fachstelle Erbschaft dürfen jetzt Daten automatisiert abrufen, was den Aufwand für die Datenerfassung und -aktualisierung erheblich senkt. Diese Verordnung tritt am 1. April 2025 in Kraft und markiert einen weiteren Schritt in Richtung digitaler Verwaltung im Kanton.

Quelle
Kanton Glarus

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