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Der Regierungsrat hat am 31. März 2026 während seiner Sitzung entscheidende Änderungen im Finanzausgleichsgesetz beschlossen. Diese Anpassungen sollen die wachsenden Unterschiede in der Steuerkraft zwischen den Glarner Gemeinden angehen und den Lastenausgleich effizienter gestalten. Der Wirksamkeitsbericht zeigt einen Anstieg der Ausgleichszahlungen von einer Million auf jährlich rund 5,4 Millionen Franken seit 2011. Eine externe Analyse hat Handlungsbedarf erkannt, insbesondere beim Lastenausgleich, für den der Regierungsrat eine Erhöhung um eine Million auf insgesamt vier Millionen Franken vorschlägt.

Drei Modelle zur Verteilung des Lastenausgleichs werden diskutiert: von der Beibehaltung des aktuellen Systems bis hin zu einer grundlegenden Reform, die geografische und soziodemografische Faktoren trennt. Neu vorgesehen ist auch ein vertikaler Ressourcenausgleich, um ressourcenschwache Gemeinden besser abzusichern. Obwohl die geplanten Neuerungen mit einem jährlichen Mehraufwand von einer Million Franken verbunden sind, bleibt die Reform für den Kantonshaushalt weitgehend kostenneutral, da der bisherige STAF-Ausgleich wegfällt. Die Vernehmlassung zu diesen Änderungen läuft bis zum 30. Juni 2026.

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