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Der Regierungsrat hat am 3. Juni 2025 beschlossen, die Motion zum Hürden-Abbau für Solaranlagen im Kanton Glarus abzuschreiben. Dies ist eine Reaktion auf die bereits bestehenden Maßnahmen auf Bundes- und Kantonsebene, die dafür sorgen, dass kein zusätzlicher Handlungsbedarf mehr besteht. Die ursprüngliche Motion, die am 24. Juli 2023 von Landrat Kaj Weibel und weiteren Unterstützern eingereicht wurde, forderte eine Vereinfachung der Bewilligungsverfahren für bestimmte Solaranlagen.

Der Regierungsrat erkennt zwar die Grundsatzforderung der Motionäre an, er betont jedoch, dass durch die Änderung des Raumplanungsgesetzes und weitere gesetzliche Anpassungen bereits bedeutende Erleichterungen für Solaranlagen geschaffen wurden. So ist beispielsweise die Bewilligungsfreiheit für angepasste Solaranlagen an Fassaden in Bauzonen nun verbindlich. Zudem sind auf Dächern in Nichtbauzonen keinerlei Baubewilligungen mehr erforderlich. Die gewünschte Beschleunigung der Verfahren ist zudem bereits in der Umsetzung, was die Entscheidung des Regierungsrats untermauert.

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