Der Regierungsrat des Kantons Glarus hat am 17. Dezember 2024 entscheidende Maßnahmen getroffen, um fossile Heizungen durch klimafreundliche Alternativen zu ersetzen. Die neue Verordnung tritt am 1. Januar 2025 in Kraft und ermöglicht die Bereitstellung von Bundesfördermitteln in Höhe von bis zu 150 Millionen Franken im ersten Jahr, gefolgt von jährlichen 200 Millionen Franken. Im ersten Jahr erhält Glarus etwa 595.000 Franken, die Förderung erfolgt vollständig aus Bundesmitteln, ohne dass ein kantonaler Beitrag erforderlich ist.
Grundlage dieser Initiative ist das am 18. Juni 2023 verabschiedete Energie- und Innovationsgesetz, das gezielte Fördermaßnahmen für den Austausch von Heizungen und die Verbesserung der Energieeffizienz definiert. Auf diese Weise werden Anreize für Haushalte geschaffen, Öl-, Gas- und Elektroheizungen durch nachhaltige Technologien zu ersetzen, was eine bedeutende Rolle im Kampf gegen den Klimawandel spielen kann.