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Der Regierungsrat hat beim Landrat die Fristverlängerung bis zum 10. Dezember 2027 beantragt, um die GLP-Motion «Mehr Effizienz an NUP-Gemeindeversammlungen» umzusetzen. Trotz der Entwicklung eines Modells für direkte Abstimmungen bei einfachen Planänderungen zeigen vertiefte Abklärungen rechtliche Risiken bei komplizierteren Anträgen auf.

Um eine schnelle, mehrfache Revision des Raumentwicklungs- und Baugesetzes zu vermeiden, plant der Regierungsrat, diese Umsetzung mit weiteren Gesetzesrevisionen zu bündeln. Dies betrifft unter anderem den Erlass kantonalen Ausführungsrechts zur Änderung des Raumplanungsgesetzes (RPG2). Dieses Vorgehen soll personelle Ressourcen schonen und dem Stimmvolk eine klare Übersicht der geplanten Neuerungen bieten.

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