Der Regierungsrat des Kantons Glarus hat in seiner Sitzung am 17. Dezember 2024 die Genehmigung eines wichtigen Vertragsnachtrags zum Tarifvertrag zwischen der Ärztegesellschaft Glarus und der CSS Kranken-Versicherung AG beschlossen. Dieser Nachtrag regelt die Vergütung ambulanter Behandlungen in Arztpraxen und beendet somit einen langjährigen, vertragslosen Zustand im Tarifstreit.
Ab dem 1. Juli 2024 steigt der Taxpunktwert um drei Rappen auf nun 86 Rappen. Diese Erhöhung hat nicht nur Auswirkungen für Glarus, sondern auch für die Kantone Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, Graubünden, Schaffhausen, St. Gallen und Thurgau. Die Einigung bringt Klarheit und Sicherheit für alle Beteiligten und ebnet den Weg für eine verbesserte Zusammenarbeit zwischen Ärzten und Krankenkassen.