Glarus

Regierungsrat ignoriert Hebammen-Forderungen: Welche Folgen jetzt drohen!

Der Regierungsrat des Kantons Glarus hat entschieden, die Entschädigung für den Bereitschaftsdienst von Hebammen im Rahmen von Hausgeburten und ambulanter Wochenbettbetreuung nicht wieder einzuführen. Trotz einer Petition, die am 3. Februar 2025 eingereicht wurde und fast 2500 Unterstützer umfasst, bleibt der Regierungsrat bei seiner Entscheidung, diese Sparmaßnahme nicht rückgängig zu machen. Die Petition, die vom Hebammenverband Glarus initiiert wurde, fordert die Aufrechterhaltung der finanziellen Unterstützung für Hebammen, um selbstbestimmte Geburten für alle Frauen im Kanton zu garantieren.

Obwohl der Regierungsrat den Wunsch nach selbstbestimmten Geburten anerkennt, sieht er keine Möglichkeit, die generelle Entschädigung wieder einzuführen. Stattdessen werden gezielte Unterstützungsmaßnahmen für finanziell benachteiligte Frauen geprüft. So können Sozialhilfebezügerinnen die Kosten für den Bereitschaftsdienst über die Sozialen Dienste abrechnen, während Frauen, die keine Sozialhilfe erhalten, Hilfe durch den Fonds zur ergänzenden Unterstützung von Familien beantragen können.

Quelle
Kanton Glarus

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