Der Regierungsrat des Kantons Glarus hat entschieden, die Motion zur Anpassung der Gebäudeabstände abzulehnen, die am 25. September 2024 von Andrea Bernhard und anderen eingereicht wurde. Diese Motion fordert eine Aufhebung des Mindestabstands von acht Metern zwischen Gebäuden, um verdichtetes Bauen zu ermöglichen und die Siedlungsentwicklung nach innen zu fördern. Laut der Regierung gibt es bereits flexible gesetzliche Regelungen, die individuelle Lösungen erlauben, und eine bloße Erhöhung der baulichen Dichte würde nicht automatisch zu einer besseren Bodennutzung führen.
In ihrer Stellungnahme warnt der Regierungsrat vor den möglichen negativen Folgen einer solchen Änderung. Minimale Abstände könnten ortsbauliche, feuerpolizeiliche sowie wohnhygienische Probleme mit sich bringen. Statt pauschaler Lockerungen wird eine situationsgerechte Handhabung des geltenden Rechts gefordert. Die Regierung beabsichtigt, die Innenentwicklung durch eine Überarbeitung des Richtplans gezielt zu stärken, jedoch ohne allgemeine Verdichtungsmassnahmen.