Der Regierungsrat hat am 5. November 2024 in einer entscheidenden Sitzung die Verordnung zum Tourismusentwicklungsgesetz aktualisiert, um die zukünftige Zusammenarbeit mit der Visit Glarnerland AG zu vereinfachen. Die Visit Glarnerland AG, die im Auftrag des Kantons und der Gemeinden das touristische Angebot bewirbt, wird jetzt durch ein Gesuchsverfahren anstelle des bisherigen Ausschreibungsverfahrens unterstützt. Diese Änderung soll die Planungssicherheit erhöhen und die Zusammenarbeit effizienter gestalten.
Zusätzlich wurde die Kurtaxenregelung für Wohnmobilstellplätze angepasst, um der wachsenden Camping-Tourismus-Nachfrage gerecht zu werden. Angesichts der Schwierigkeiten bei der Einzelbesteuerung dezentraler Standorte wurden die Möglichkeiten zur pauschalen Besteuerung ausgeweitet. Diese rechtlichen Anpassungen treten am 1. Januar 2025 in Kraft und stellen einen bedeutenden Schritt zur Förderung des Tourismus im Glarnerland dar.