Glarus

Regierungsrat sagt Nein: Keine Änderungen an IV-Gutachten geplant!

Der Regierungsrat hat am 6. Mai 2025 entschieden: Die geplante Änderung des Bundesgesetzes über die Invalidenversicherung (IV) wird abgelehnt! Ziel der Initiative war es, die medizinische Begutachtung in der IV zu optimieren und die versicherte Person in die Auswahl der Gutachter einzubeziehen. Sollte keine Einigung zwischen der IV-Stelle und der versicherten Person erzielt werden, wollten beide Parteien je einen Sachverständigen benennen, die gemeinsam ein Gutachten erstellen.

Der Glarner Regierungsrat sieht jedoch erhebliche Probleme. Er warnt, dass der Mangel an qualifizierten Gutachtern die Umsetzung der Initiative massiv erschweren könnte. Zudem könnte das angedachte Einigungsprozedere das IV-Verfahren unnötig verkomplizieren und verzögern. Aus diesen Gründen sprach sich der Regierungsrat klar gegen die Gesetzesänderung aus. Ein deutlicher Rückschlag für die Reformpläne!

Quelle
Kanton Glarus

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