Der Regierungsrat hat am 3. März 2026 eine überarbeitete Lohnverordnung beschlossen, die dem Landrat vorgelegt wird. Diese Änderung zielt darauf ab, die Lohnbänder für Kantonsangestellte von 16 auf 12 zu reduzieren. Dadurch soll eine gerechtere Entlohnung gemäß den Arbeitsmarktbedingungen und Leistungen gewährleistet werden. Die Anpassung erfolgt im Rahmen einer regelmäßigen Überprüfung, die für den 1. Januar 2027 eingeplant ist. Ein zentrales Element ist die Bindung der Entschädigung für den Regierungsrat und die Gerichtspräsidien an den Landesindex der Konsumentenpreise, sodass jährlich eine Anpassung an die Teuerung vorgenommen wird.
Die öffentliche Vernehmlassung ergab eine überwiegend positive Resonanz zu den vorgeschlagenen Änderungen, wenngleich einige Bedenken bezüglich der Kosten und der Berücksichtigung der Teuerung geäußert wurden. Der Regierungsrat fordert die Zustimmung des Landrats zur Verordnungsänderung, die am 1. Januar 2027 in Kraft treten soll.