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Der Regierungsrat hat am 21. Januar 2025 eine entscheidende Zusatzvereinbarung mit dem Bund zur Unterstützung von geflüchteten Personen aus der Ukraine unter dem Schutzstatus S verabschiedet. Diese Maßnahme, Teil einer Programmvereinbarung zur Integrationsförderung, gewährleistet bis zum 4. März 2026 spezielle Unterstützung für die Betroffenen, solange sich die Sicherheitslage in der Ukraine nicht grundlegend ändert.

Der Schutzstatus S ermöglicht eine befristete humanitäre Aufnahme von Flüchtlingen, ohne dass die Flüchtlingseigenschaft geprüft wird. Die Integration der Schutzsuchenden steht dabei nicht im Vordergrund, da von einer Rückkehr in ihr Heimatland ausgegangen wird. Dennoch sollen sie praktischen Zugang zu kantonalen Integrationsprogrammen erhalten, um ihre Kompetenzen und Qualifikationen zu fördern und ihre Mitwirkung am gesellschaftlichen Leben zu erleichtern. Der Bundesrat stellt hierfür Mittel zur Verfügung und orientiert sich eng an bestehenden Verfahren, um den Verwaltungsaufwand zu minimieren.

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