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Der Regierungsrat des Kantons Glarus hat am 29. Oktober 2024 entschieden, ein Importverbot für Pelze und Pelzprodukte zu unterstützen, die gegen Schweizer Recht hergestellt werden. Dies geschieht im Rahmen des indirekten Gegenvorschlags zur Pelz-Initiative, die ein Verbot von tierquälerisch produzierten Pelzprodukten fordert. Das Gremium zeigt sich grundsätzlich einverstanden mit der Änderung des Tierschutzgesetzes, um diesen Vorschlag zu unterstützen.

Jedoch lehnt der Regierungsrat die Übertragung der Kontroll- und Vollzugsaufgaben an die Kantone ab. Er argumentiert, dass die kantonalen Veterinärbehörden nicht über das notwendige Fachwissen verfügen, im Gegensatz zum Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV). Damit bleibt die zentrale Kontrolle in den Händen des Bundes, während die lokale Umsetzung vorerst unklar bleibt.

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