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Am 17. Dezember 2024 hat der Regierungsrat von Glarus einen wichtigen Schritt in der Verwaltung gemacht. In einer Sitzung wurde eine neue Vereinbarung mit den Sozialversicherungen Glarus beschlossen, die sich konkret auf die Abgeltung von HR-Dienstleistungen bezieht. Bisher stand keine Leistungsvereinbarung zur Verfügung, und die jährlichen Abrechnungen basierten auf einem alten Regierungsratsbeschluss aus dem Jahr 2003.

Ab dem 1. Januar 2025 wird diese Vereinbarung wirksam und sieht eine feste jährliche Entschädigung von 30.000 Franken vor. Damit wird die Zusammenarbeit zwischen dem Regierungsrat und den Sozialversicherungen neu geregelt und auf eine transparente Basis gestellt.

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