Die Motion zum Abbau von Hürden für Solaranlagen im Kanton Glarus könnte bald als erledigt gelten! Der Regierungsrat hat am 3. Juni 2025 beschlossen, dem Landrat zu empfehlen, die bereits überwiesene Motion abzuschreiben. Ursprünglich von Landrat Kaj Weibel initiiert, zielte die Forderung darauf ab, die Bewilligungsverfahren für bestimmte Solaranlagen zu vereinfachen. Allerdings sieht der Regierungsrat keinen weiteren Handlungsbedarf, da zahlreiche Maßnahmen auf Bundes- und Kantonsebene bereits in Kraft sind.
Laut dem Regierungsrat werden die Anliegen der Motionäre zwar als nachvollziehbar erachtet, die bestehende Regelung übertrifft sogar die ursprünglichen Vorschläge der Motion. So wird künftig die Bewilligungsbefreiung für Solaranlagen an Fassaden in Bauzonen verbindlich eingeführt und in Nichtbauzonen sind Dachinstallationen bereits genehmigungsfrei. Darüber hinaus sind Maßnahmen zur Verfahrensbeschleunigung bereits in Umsetzung. Alle Details zur Motion und den weiteren Unterlagen sind in der Geschäftsdatenbank des Landrates einsehbar.