Der Regierungsrat hat beschlossen, den Bereich Pflege und Betreuung zum 1. Mai 2025 vom Departement Volkswirtschaft und Inneres ins Departement Finanzen und Gesundheit zu überführen. Diese bedeutende Maßnahme erfordert Änderungen in verschiedenen Verordnungen, darunter die Pflege- und Betreuungsverordnung und weitere rechtliche Grundlagen. Die entsprechenden Anpassungen wurden bereits genehmigt und treten ebenfalls am 1. Mai in Kraft.
Die Überführung erfolgt im Rahmen einer umfassenden Analyse des Departements Finanzen und Gesundheit, das die separate Fachstelle für Pflege und Betreuung als nicht zukunftsorientiert einstuft. Geplant ist, die Pflege und Betreuung als integralen Bestandteil der Gesundheitsversorgung zu betrachten und eng mit anderen medizinischen sowie therapeutischen Leistungen zusammenzuführen. Zukünftig sollen auch verschiedene Tätigkeiten in den Bereichen Finanzen und Datenmanagement zentralisiert werden, um eine effizientere Zusammenarbeit im Gesundheitswesen zu fördern.