Glarus

Schutz vor Quaggamuscheln: Glarus ergreift neue Maßnahmen für Gewässer

Der Kanton Glarus hat am 29. April 2025 neue Regeln erlassen, um den Klöntaler- und Walensee vor der invasiven Quaggamuschel zu schützen, die gravierende Schäden an Wasserinfrastrukturen und Ökosystemen verursachen kann. Ab dem 1. Mai 2025 tritt eine Verordnung in Kraft, die ein temporäres Einwasserungsverbot für immatrikulationspflichtige Schiffe bis zum 31. Mai 2025 beinhaltet. Dies soll durch eine dauerhafte Regelung ersetzt werden, die Melde- und Reinigungspflichten sowie eine Einwasserungsbewilligungspflicht für Schiffe vorsieht, die zwischen Gewässern wechseln.

Die Quaggamuschel, bekannt für ihre aggressive Ausbreitung, bildet schnell große Muschelbänke und entzieht anderen Tieren wertvolle Nahrungsressourcen. Die neuen Vorschriften zielen darauf ab, die Ausbreitung zu verhindern und die bereits eingewässerten Schiffe innerhalb einer Übergangsfrist von einem Monat zu regulieren. Die Verordnung stellt zudem klar, wer für die Kontrolle und Durchsetzung der neuen Regelungen verantwortlich ist.

Quelle
Kanton Glarus

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