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In einer entscheidenden Sitzung hat der Regierungsrat am 31. März 2026 eine Förderung in Höhe von 11.000 Franken aus dem Sozialfonds für die Fachstelle zur Förderung der Selbstvertretung der Pro Infirmis Glarus beschlossen. Diese Institution, die seit 2023 aktiv ist, setzt sich unermüdlich für die Selbstvertretung von Menschen mit Behinderungen im Kanton Glarus ein.

Mit diesem finanziellen Beitrag wird die lebenswichtige Arbeit der Fachstelle unterstützt, die es Menschen mit Behinderungen ermöglicht, ihre eigenen Interessen selbstbewusst und eigenständig in gesellschaftliche und politische Prozesse einzubringen. Dieser Schritt trägt direkt zur Verwirklichung des Legislaturziels bei, die Selbstbestimmung für Menschen mit Behinderungen im Kanton Glarus zu erhöhen.

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