Glarus

Wehrpflichtersatzabgabe: Kanton hebt überflüssige Verordnung auf!

Der Regierungsrat hat die Verordnung zur Wehrpflichtersatzabgabe aufgehoben! Diese Regelung, die seit 2006 existierte und Zuständigkeiten rund um die Wehrpflichtersatzabgabe festlegte, ist aufgrund einer umfassenden Überarbeitung der Militärgesetzgebung nun überflüssig. Die neue Militärverordnung, die 2019 in Kraft trat, hat alle relevanten Vorschriften in einem einzigen Gesetz zusammengefasst.

Die Aufhebung hat keinerlei finanzielle Auswirkungen auf den Kanton oder die Bürger. Stattdessen dient sie der Bereinigung des kantonalen Rechts und sorgt für mehr Klarheit. Ein Schritt zur Verbesserung der Übersichtlichkeit – die militärischen Vorschriften werden nun klarer geregelt, und die administrativen Hürden werden abgebaut!

Quelle
Kanton Glarus