Das Landgericht Hamburg hat ein entscheidendes Urteil gefällt: Die Behauptungen des Sportjournalisten Hans-Joachim „Hajo“ Seppelt in der ARD-Sportschau, die Alischer Usmanow für Bestechung und Manipulation von Schiedsrichtern im internationalen Fechtsport verantwortlich machen, sind als unzulässige Verdachtsberichterstattung eingestuft worden. Seppelt, der in seiner Ausgabe vom 4. August 2024 für Aufsehen sorgte, könnte der ARD bei Verstößen gegen das Verbot Ordnungsgelder von bis zu 250.000 Euro oder sogar Ordnungshaft für Intendant Tom Buhrow einbringen.
Die Vorwürfe gegen Usmanow kamen im Rahmen von Berichten über die Olympischen Spiele in Paris und wurden bereits von der FIE zurückgewiesen. Interimpräsident Emmanuel Katsiadakis erklärte, die Hauptquelle der Vorwürfe sei ein ausgeschlossener Schiedsrichter. Usmanows rechtlicher Vertreter, Joachim Steinhöfel, kritisierte die Medienberichterstattung über seinen Mandanten und verwies auf mehrere gerichtliche Verbote in den letzten Jahren, einschließlich eines Urteils, das Berichte des Magazins Forbes über Usmanow untersagte.