Im Skandal um den ehemaligen Präsidenten des FC Luzern hat die Luzerner Staatsanwaltschaft nun das Urteil gefällt. Er wurde wegen Ungehorsams gegen amtliche Verfügungen zu einer Geldstrafe von insgesamt 2.620 Franken verurteilt. Dies geschah, nachdem es am 26. Oktober 2024 beim Spiel gegen Yverdon Sport Club zu schwerwiegenden Verstößen kam. Trotz klarer Anweisungen zur Sicherheitskontrolle der Fans, die nach einem Gewaltausbruch am 19. Oktober erlassen wurden, wurde der Einlass der FCL-Fans ohne jegliche Kontrolle durchgeführt.
Die Ermittlungen ergaben, dass der ehemalige Präsident es versäumt hat, die erforderlichen Stichprobenkontrollen durchzuführen, wodurch er die verbotenen „koordinierten Fanaktionen“ ermöglichte. Das Urteil ist rechtskräftig, und der Präsident steht nun in der Verantwortung, die festgelegten Sicherheitsmaßnahmen bei zukünftigen Spielen durchzusetzen.