Rettungskräfte unter Zeitdruck stehen oft vor der Herausforderung, Geschwindigkeitsgrenzen zu überschreiten, um Menschenleben zu retten. Der Landrat von Wolfenschiessen, Alexander Schuler, hat eine Interpellation an den Regierungsrat gerichtet, um zu klären, welche Vorgehensweisen in anderen Kantonen üblich sind und ob eine pragmatische Überprüfung der gemeldeten Geschwindigkeitsüberschreitungen möglich ist. Der Regierungsrat bestätigte, dass Einsatzfahrten ohne strafrechtliche Konsequenzen bleiben, wenn Dringlichkeit besteht und die Warnsignale korrekt genutzt werden. Dennoch müssen Verkehrsdelikte stets festgestellt werden.
Die Statistiken der Kantonspolizei zeigen, dass von insgesamt 821 geprüften Geschwindigkeitsübertretungen bei Blaulichtfahrten im Jahr 2024 und 2025 lediglich 28 Fälle (3,4 %) zur Verzeigung führten, ohne dass es zu Verurteilungen kam. Die überwiegende Mehrheit der Verstöße wurde mit Ordnungsbussen bis 120 Franken geahndet. Trotz dieser positiven Bilanz entstehen durch die Ermittlungen erhebliche administrative Aufwände. Der Regierungsrat plant, die Abläufe zu überprüfen, um die Verfahren zu optimieren und den Einsatzkräften zu helfen, ohne die rechtsstaatlichen Grundsätze zu gefährden.