Nidwalden

Effiziente Einbürgerungen: Kantonales Gesetz vereinfacht Prozesse!

Eine bahnbrechende Gesetzesanpassung im kantonalen Bürgerrechtsgesetz wird die Einbürgerung von Ausländern in Nidwalden revolutionieren! Künftig übernimmt die Exekutive, also die Gemeinderäte und die kantonale Justiz- und Sicherheitsdirektion, die Entscheidung über Einbürgerungsgesuche. Diese Reform, die in die Vernehmlassung geschickt wurde, verspricht eine deutliche Effizienzsteigerung und weniger bürokratischen Aufwand, ohne dabei die strengen Prüfstandards für Integrationskriterien zu verändern.

Die bisherigen Verfahren auf kommunaler und kantonaler Ebene, die oft eine Formsache waren, werden somit von der Legislative zur Exekutive verlagert, was den Antragstellern zugutekommen soll. Justiz- und Sicherheitsdirektorin Karin Kayser-Frutschi betont, dass die sorgfältige Prüfung von Gesuchen weiterhin garantiert bleibt. Die Änderungen, die bis zur geplanten Inkraftsetzung am 1. Januar 2026 in Kraft treten sollen, zielen darauf ab, sowohl die Einbürgerung für ausländische Bewerber als auch den Erwerb des Bürgerrechts für Schweizer zu vereinfachen.

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Quelle
Kanton Nidwalden