Nidwalden

Effizientere Einbürgerung: Bürgerrechtsgesetz steht vor der Reform!

Die Teilrevision des Bürgerrechtsgesetzes hat in der Vernehmlassung großen Zuspruch erhalten! Das neue Gesetz, das die Einbürgerungsverfahren effizienter gestalten soll, wurde nun vom Regierungsrat zuhanden des Landrats verabschiedet. Künftig werden Einbürgerungsentscheidungen nicht mehr in der Gemeindeversammlung, sondern von den Exekutivbehörden getroffen – in den Gemeinden durch den Gemeinderat oder eine Kommission, im Kanton durch die Justiz- und Sicherheitsdirektion.

Die positive Bewertung der Gesetzesvorlage wurde von verschiedenen Beteiligten, die eine Beibehaltung des Verfahrens auf kommunaler Ebene forderten, jedoch kritisiert. Justiz- und Sicherheitsdirektorin Karin Kayser-Frutschi erklärt, dass das bestehende Prüfverfahren für Gesuche bereits rigoros ist und betont, dass es keinen Grund gibt, die Anforderungen für Schweizer Staatsbürger bei der Einbürgerung zu erschweren. Der Regierungsrat plant, die neuen Regelungen ab dem 1. Januar 2026 in Kraft zu setzen, mit der Beratung im Kantonsparlament im zweiten Quartal 2025.

Quelle
Kanton Nidwalden

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert