Ennetbürgen vollzieht Baugesetz-Revolution: So geht's weiter!
Ennetbürgen schließt die Revision des Planungs- und Baugesetzes ab. Neue Regelungen zur Bebaubarkeit treten bald in Kraft.
Ennetbürgen vollzieht Baugesetz-Revolution: So geht's weiter!
Die Revision des kantonalen Planungs- und Baugesetzes (PBG) aus 2014 bringt einschneidende Änderungen bei der Bebaubarkeit von Grundstücken mit sich! Mit dem neuen Hüllenmodell wird der Nutzkörper berechnet, während Geschossigkeit und Ausnützungsziffer entfallen. Ennetbürgen hat nun die Genehmigung für die Gesamtrevision der Ortsplanung erhalten, doch der Gemeinderat muss noch den Zeitpunkt des Inkrafttretens festlegen. Der Regierungsrat hat angeordnet, dass schützenswerte Einzelbäume bis Ende 2027 im Naturschutzinventar berücksichtigt werden müssen.
Acht von elf Gemeinden haben ihre Ortsplanungen bereits angepasst. Dallenwil und Emmetten stehen in der Genehmigungsphase, die Entscheidungen werden für die erste Jahreshälfte 2026 erwartet. Bis alle Änderungen in Kraft treten, bleibt das alte Baugesetz in diesen Gemeinden gültig. Die Umsetzungsfrist für das neue PBG läuft am 1. Januar 2027 ab. Drama pur in der Gemeindeplanung!