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Der Regierungsrat hat eine Teilrevision der Personalverordnung auf den Weg gebracht, um die Attraktivität als Arbeitgeber zu steigern. Geplant ist eine Erhöhung des Mindestferienanspruchs für Verwaltungspersonal auf fünf Wochen, was dem aktuellen Standard in der öffentlichen sowie der privaten Sphäre entspricht. Diese Änderung soll bis zum 1. Januar 2026 in Kraft treten, nachdem eine externe Vernehmlassung bis zum 18. Juli 2025 durchgeführt wird.

Zusätzlich wird die Familienzulage angepasst: Künftig erhalten Familien 100 Franken pro Kind statt pro Familie. Zudem werden die Reiseentschädigungen modernisiert, indem die Kosten für ein Halbtax-Abo für Teilzeitmitarbeiter ab 40 Prozent Arbeitspensum übernommen werden. Der Regierungsrat reagiert damit auf die veränderten Bedürfnisse der Arbeitswelt und jüngerer Mitarbeitender, um die Arbeitgeberattraktivität im Kanton zu erhöhen.

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