Nidwalden

Kantonale Sprengstoffverordnung: Auf dem Weg zur Totalrevision!

Die kantonale Sprengstoffverordnung von Nidwalden wird rundum erneuert! Ziel dieser umfassenden Totalrevision ist es, die Regeln für den Umgang mit explosiven Stoffen auf den neuesten Stand zu bringen und den aktuellen Anforderungen gerecht zu werden. Der Regierungsrat hat jetzt die Vernehmlassung zur neuen Vorlage eröffnet. Die bestehende Verordnung ist seit 1982 in Kraft und regelt unter anderem Bewilligungen für den Handel mit Pyrotechnik sowie Prüfungen für Sprengausweise.

Künftig sollen die Zuständigkeiten für Bewilligungen und Kontrollen von der Justiz- und Sicherheitsdirektion auf die Kantonspolizei übertragen werden. Justiz- und Sicherheitsdirektorin Karin Kayser-Frutschi betont, dass dies den Entscheidungsprozess verkürzt und die Effizienz steigert – die Polizei kann bei Gefahren im Zusammenhang mit Sprengstoffen schneller reagieren. Zudem werden im Rahmen der Revision veraltete Begriffe modernisiert und die Voraussetzungen für Ausnahmen bei der Verwendung von Schiesspulver geregelt.

Die Vernehmlassung läuft bis zum 19. Mai 2025, danach wird der Regierungsrat die Rückmeldungen auswerten und eine bereinigte Vorlage für den Landrat vorlegen. Geplant ist, dass die neuen Regelungen am 1. Januar 2026 in Kraft treten.

Quelle
Kanton Nidwalden

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