Das kantonale Entschädigungsgesetz wird aktualisiert! Nach zwei Jahren der Überprüfung hat das Landratsbüro grünes Licht für eine Gesetzesrevision gegeben, die bereits erfolgreich in die Vernehmlassung gegangen ist. Die vorläufigen Ergebnisse zeigen, dass der Entwurf von der Mehrheit der Beteiligten positiv bewertet wurde – ein klares Zeichen für die Balance in der Vorlage, wie Finanzdirektorin Michèle Blöchliger erfreut betont.
Konkret sind moderate Anpassungen bei den Sitzungsgeldern für die Kommissionen vorgesehen, während die Beiträge an die Fraktionen leicht erhöht und die Spesenentschädigungen für die Mitglieder des Landrats angehoben werden. Die Revision umfasst zusätzlich auch Änderungen in den Entschädigungen für Mitglieder von Gerichten und anderen kantonalen Behörden, während die pauschale Entschädigung für Landratssitzungen unverändert bleibt. Das Ziel? Die Gesetzesänderungen sollen am 1. Januar 2027 in Kraft treten. Die Beratung im Landrat ist für das zweite Quartal geplant.