In Nidwalden tritt eine wichtige Gesetzesänderung in Kraft, die die Mehrwertabgaben bei Einzonungen betrifft. Bisher musste eine Abgabe nur für Liegenschaften mit einer Fläche von über 50 Quadratmetern gezahlt werden. Neu wird diese Abgabe unabhängig von der Fläche fällig, sobald der Mehrwert 30.000 Franken übersteigt. Mit dieser Teilrevision wird das kantonale Gesetz angepasst, um die Handhabung zu erleichtern. Kleinere Bauvorhaben werden von der Abgabe ausgeschlossen, und bei teilweiser Veräusserung eines Grundstücks wird die Abgabe nur noch anteilsmässig fällig.

Zusätzlich wird klar geregelt, dass bei Erbschaften oder Schenkungen die Fälligkeit der Abgabe verschoben werden kann. In einem innovativen Schritt will der Regierungsrat, dass künftige Mehrwertabgaben direkt zur Finanzierung von Auszonungsentschädigungen verwendet werden können, sofern sich Kanton, Gemeinde und Grundeigentümer einigen. Diese Anpassungen sollen bereits im Januar 2027 wirksam werden, wobei die Diskussion im Kantonsparlament noch in dieser Legislatur erfolgen soll.