Nidwalden

Neues Korporationsaufsichtsgesetz: Rechtsgutachten schafft Klarheit!

Das geplante Korporationsaufsichtsgesetz sorgt für Aufregung! In der ersten Vernehmlassung wurde das Gesetz von einigen als verfassungswidrig bezeichnet, was den Regierungsrat dazu bewegte, ein unabhängiges Rechtsgutachten einzuholen. Dieses Gutachten ist nun da und legt die Richtung fest: Das Gesetz wird überarbeitet und erneut zur Prüfung vorgelegt!

Die neue Gesetzgebung soll die Aufsichtspflichten des Kantons und die Grundlagen des Korporationswesens klar regeln. Während die meisten Rückmeldungen positiv waren, gab es Stimmen, die Bedenken bezüglich der Delegation von Gesetzgebungskompetenzen an die Korporationen äußerten. Das Gutachten hebt hervor, dass auch das Korporationsgesetz zuerst vom Landrat genehmigt werden muss, bevor eine Abstimmung unter den Korporationsbürgern stattfinden kann. Es wird allerdings als möglich erachtet, auf ein eigenes kantonales Korporationsgesetz zu verzichten und stattdessen die Regelungen in den Korporationsordnungen der einzelnen Gesellschaften zu verankern. Damit rückt der Regierungsrat der Klärung der Rechtslage etwas näher, muss aber nun noch Anpassungen vornehmen, um die umfassende Rechtssicherheit zu gewährleisten.

Quelle
Kanton Nidwalden

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