Nidwalden

Neues Waldgesetz ab April 2025: Besserer Schutz und Veranstaltungen regeln!

Der Regierungsrat hat neue Regelungen im Waldrecht erlassen! Ab dem 1. April 2025 tritt das revidierte Waldgesetz zusammen mit der aktualisierten Waldverordnung in Kraft. Ziel dieser Maßnahmen ist es, die Bekämpfung von Schädlingen zu verbessern und die Nutzung von Holz als Baustoff und Energieträger zu fördern. Landwirtschafts- und Umweltdirektor Joe Christen betont, dass eine einfachere Finanzierung für die Schädlingsbekämpfung ermöglicht wird, um den Wald besser zu schützen – ein Schritt in Richtung Klimaschutz!

Wichtige Änderungen betreffen auch die Organisation von Veranstaltungen im Wald. Künftig müssen Events ab einer Anzahl von 200 Teilnehmern sowie wiederkehrende oder mehrtägige Anlässe genehmigt werden. Besonders strenge Regeln gelten für Veranstaltungen, die zwischen 22:00 und 6:00 Uhr stattfinden oder Technik wie Licht- und Verstärkeranlagen einsetzen. Für regelmäßig stattfindende Events kann eine unbefristete Bewilligung erteilt werden. Die Verantwortung für die Genehmigungen liegt beim kantonalen Amt für Wald und Naturgefahren.

Quelle
Kanton Nidwalden