Nidwalden

Neuregelung: Gemeinden in Nidwalden übernehmen Ausländer-Meldewesen

Ab dem 1. April 2025 tritt in Nidwalden ein neues Gesetz in Kraft, das die Zuständigkeit für das Meldewesen von ausländischen Staatsangehörigen von kantonalen Stellen auf die Gemeinden überträgt. Diese Änderung, die vom Landrat aufgrund einer Teilrevision des kantonalen Gesetzes über Niederlassung und Aufenthalt genehmigt wurde, zielt darauf ab, die digitalen Prozesse für die Bevölkerung zu verbessern. Ausländische Personen, die sich in Nidwalden niederlassen, können ihre Umzugsmeldungen nun bequem über die Plattform eUmzugCH abwickeln, was vorher nur Schweizer Bürgern vorbehalten war.

Die grundlegende Anmeldepflicht für Neuankömmlinge bleibt bestehen; beim erstmaligen Zuzug aus dem Ausland muss jedoch ein Identitätsnachweis am Schalter der jeweiligen Gemeinde erbracht werden. Für bereits angemeldete Ausländer ändert sich nichts – sie müssen lediglich beachten, dass zukünftig alle Anliegen rund um das Meldewesen über ihre Wohnsitzgemeinde abgewickelt werden. Mit der neuen Verordnung entfällt außerdem die Pflicht, den Heimatschein bei der Wohngemeinde zu hinterlegen, was den Verwaltungsaufwand erheblich reduziert. Einrichtungen wie Alters- und Pflegeheime müssen künftig die Daten ihrer Bewohnenden regelmäßig an die Einwohnerdienste übermitteln, um die Datenführung zu verbessern.

Quelle
Kanton Nidwalden

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