Nidwalden

Nidwalden führt neues Öffentlichkeitsgesetz zur Stärkung der Transparenz ein

Der Kanton Nidwalden plant eine umfassende Regelung des Öffentlichkeitsprinzips, um die Transparenz staatlichen Handelns zu erhöhen. Der Regierungsrat hat die Vernehmlassung zur neuen Gesetzesvorlage eröffnet, die darauf abzielt, den Zugang zu amtlichen Dokumenten für alle Bürger zu erleichtern. Mit dem Gesetz sollen nicht nur die Verwaltung und die Regierung, sondern auch der Landrat, Gemeinden und private Institutionen, die staatliche Aufgaben erfüllen, einbezogen werden. Ausgenommen sind nur die Kantonalbank und interkantonale Einrichtungen.

Das neue Gesetz erleichtert den Zugang zu Dokumenten wie Regierungsratsbeschlüssen und Berichten, ohne dass ein spezielles Interesse nachgewiesen werden muss. Anträge können schriftlich oder elektronisch gestellt werden, wobei ein präzises Format nötig ist. Gebühren können allerdings bei aufwängigen Anfragen erhoben werden. Der Zugang kann jedoch eingeschränkt werden, wenn überwiegende öffentliche oder private Interessen dagegen sprechen. Die Vernehmlassung läuft bis zum 25. April 2025, mit der Hoffnung, dass das Gesetz am 1. Januar 2026 in Kraft treten kann.

Quelle
Kanton Nidwalden