Eine grundlegende Überarbeitung des kantonalen Strassengesetzes steht in Nidwalden bevor. Der Regierungsrat hat den Entwurf zur Vernehmlassung freigegeben, um die bestehenden Regelungen bezüglich Planung, Finanzierung und Unterhalt von Straßen sowie Radwegen den aktuellen Gegebenheiten anzupassen. Mit einer klareren Regelung der Zuständigkeiten zielt die Regierung darauf ab, ein modernes und sicheres Straßennetz für alle Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten.
Ein zentrales Element der Revision ist die Übertragung von weniger bedeutenden Kantonsstrassen in die Verantwortung der Gemeinden, womit deren Zuständigkeiten bedeutend präziser gefasst werden. Zudem wird ein neues Finanzierungsmodell eingeführt, welches die Beteiligung der Gemeinden an den Kosten für Kantonsstrassen auf pauschal 35 Prozent festlegt. Öffentlich zugängliche Privatstrassen werden ebenfalls neu geregelt, um für mehr Klarheit bei ihren Bau und Unterhalt zu sorgen.
Die Vernehmlassung läuft bis Ende Februar 2025, bevor der Regierungsrat die überarbeitete Vorlage dem Landrat vorlegt.