Nidwalden

Nidwalden präsentiert neues Gesetz für Fuß- und Mountainbikewanderwege!

Das neue Fuss-, Wander- und Mountainbikeweggesetz in Nidwalden hat die Vernehmlassung überraschend positiv durchlaufen! Der Regierungsrat hat zahlreiche wertvolle Anregungen erhalten und diese in die überarbeitete Vorlage integriert, die nun dem Landrat vorgelegt wird. Die Reform betrifft die Erweiterung des bestehenden Gesetzes von 1990 um ein umfassendes Mountainbike-Routen-Netz, das größtenteils bestehende Wege nutzen wird.

Besonders Gemeinden und Tourismusakteure zeigen sich erfreut über die gesetzliche Verankerung des Mountainbikewegs, während Grundeigentümer mehr Mitspracherecht forderten. Der Regierungsrat hat diese Bedenken ernst genommen und ein dreistufiges Planungsverfahren eingeführt. Zusätzlich wird ein Rahmenkredit von 3,8 Millionen Franken bereitgestellt, um die Planung und den Aufbau der neuen Wege bis 2034 zu finanzieren.

Mit dieser Initiative reagiert Nidwalden auf die steigende Bedeutung des Bikens und erfüllt die Anforderungen des Bundesgesetzes. Bis spätestens 1. Januar 2026 soll das neue Gesetz in Kraft treten und damit das Miteinander von Wanderern und Bikern fördern. Klarheit und Sicherheit auf den Wegen stehen dabei im Vordergrund, insbesondere an sensiblen Stellen, wo getrennte Routen oder Fahrverbote vorgesehen sind.

Quelle
Kanton Nidwalden

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