Eine Veränderung in der Kantonsverfassung steht bevor: Die letzten beiden Schulgemeinden in Nidwalden – Oberdorf und Stansstad – werden zum 1. Januar 2025 abgeschafft. Die Stimmberechtigten haben entschieden, dass der Übergang zur Einheitsgemeinde notwendig ist, was bedeutet, dass nun die politischen Gemeinden die Verantwortung für die Bildungsbelange im gesamten Kanton übernehmen.
Um dieser neuen Realität gerecht zu werden, hat der Regierungsrat eine Vorlage zur Anpassung der Kantonsverfassung in die Vernehmlassung geschickt. Ziel ist es, die Möglichkeit der Wiedereinführung von Schulgemeinden zu streichen. Bildungsdirektor Res Schmid betont, dass diese Rückfalloption nicht mehr nötig sei und die Gesetzeslage dadurch klarer und einfacher wird. Die Vernehmlassung läuft bis Ende Juli 2025, danach wird die Vorlage für die Beratung im Landrat vorbereitet, bevor sie voraussichtlich im dritten Quartal 2026 den Nidwaldner Stimmberechtigten zur Abstimmung vorgelegt wird.