Die Nidwaldner Strassenlandschaft steht vor einem dramatischen Wandel! Aufgrund neuer verkehrstechnischer und politischer Gegebenheiten wird das kantonale Strassengesetz von 1966 komplett überarbeitet. Im Fokus stehen Planung, Bau und Unterhalt von Strassen und Velowegen, wobei die Zuständigkeiten klarer geregelt und vereinfacht werden sollen. Die Behörden haben auf die Rückmeldungen von 22 Gemeinden und Parteien gehört, die überwiegend positiv ausfielen, und Baudirektorin Therese Rotzer-Mathyer zeigt sich erfreut über die erfolgreiche Einbindung der Gemeinden.
Ein zentrales Thema ist der Besitz von Trottoirs und Bushaltestellen an Kantonsstrassen in den Gemeinden. Während der Vernehmlassung sprach sich eine knappe Mehrheit für ein Beibehalten des bisherigen Modells aus, sodass die Zuständigkeit für diese Objekte weiterhin bei den Gemeinden bleibt. Dies führt zu einer Neuregelung der Kostenbeteiligung: Der Anteil der Gemeinden an den Baukosten von Kantonsstrassen innerorts wird von 35 auf 30 Prozent gesenkt, während die Unterhaltskosten für Trottoirs und Bushaltestellen auch in den Händen der Gemeinden bleiben. Der Regierungsrat plant, die Vorlage im Landrat zu beraten, mit dem Ziel, das neue Gesetz bis Herbst 2025 zu verabschieden und die Inkraftsetzung für die zweite Jahreshälfte 2026 zu ermöglichen.