Die Schweiz steht an einem Scheideweg: Am 8. März 2026 hat die Bevölkerung die Möglichkeit, über das Bundesgesetz zur Individualbesteuerung abzustimmen. Diese Reform könnte das Steuersystem revolutionieren! Ein individueller Besteuerungsansatz – unabhängig vom Zivilstand – soll die sogenannte Heiratsstrafe abschaffen. Doch das hätte massive Folgen für Steuerpflichtige und Verwaltungsprozesse. Der Nidwaldner Regierungsrat schätzt, dass allein in Nidwalden rund 5 Millionen Franken für Umstellungen erforderlich wären, mit jährlichen Folgeausgaben von 1 Million Franken.

Dabei warnt Finanzdirektorin Michèle Blöchliger: Der Aufwand sei unverhältnismässig, da viele Kantone bereits ein Splittingsystem nutzen, das die Effekte der Heiratsstrafe mildert. Zudem würden neue Ungleichheiten zwischen den Haushaltstypen geschaffen – Ehepaare mit unterschiedlichen Einkommen wären stärker belastet. Der Regierungsrat von Nidwalden, der bereits im Vorjahr mit neun anderen Kantonen ein Kantonsreferendum gegen diese Reform ergriffen hat, bleibt dabei: Ein Nein zur Individualbesteuerung schützt den bewährten und gerechten Steuerprozess. Die Schweizer Medienlandschaft könnte ebenfalls betroffen sein – eine Kürzung der SRG-Abgabe von 335 auf 200 Franken pro Haushalt würde die Informationsvielfalt ernsthaft gefährden.

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