Der Nidwaldner Hilfsfonds zur Entschädigung von Elementarschäden (NHF) wird mit der Nidwaldner Sachversicherung (NSV) fusionieren! Diese wichtige Entscheidung zur Modernisierung und Effizienzsteigerung wurde vom Regierungsrat getroffen und empfängt breite Zustimmung in der Vernehmlassung. Die Verwaltungsaufgaben des NHF werden auf den Verwaltungsrat der NSV übertragen, während die separate Rechnungsführung beibehalten wird.
Ein zentraler Punkt der Gesetzesrevision: Der Kanton wird künftig paritätisch an Entschädigungen in Hochwasserentlastungsgebieten teilnehmen – allerdings unter einem Selbstbehalt der NSV. Zudem fließt das Stammkapital des Hilfsfonds von 1 Million Franken hälftig in die NSV und in den Kanton. Gute Nachrichten für die Liegenschaftsbesitzenden: Ihre Beiträge bleiben unverändert, und die Entschädigungsmechanismen für Betroffene von Naturereignissen bleiben weiterhin verlässlich und solidarisch.
Der Landrat wird das Gesetz im Herbst beraten, und das neue Regelwerk soll bereits am 1. Januar 2026 in Kraft treten!