Der Nidwaldner Hilfsfonds zur Entschädigung von Elementarschäden (NHF) soll künftig in die Nidwaldner Sachversicherung (NSV) integriert werden. Diese Entscheidung des Regierungsrats erfordert eine Revision des bestehenden Hilfsfondsgesetzes, die derzeit zur Vernehmlassung bis zum 20. Dezember 2023 vorliegt. Die NSV übernimmt bereits jetzt die operative Führung des Hilfsfonds. Laut Justiz- und Sicherheitsdirektorin Karin Kayser-Frutschi wird durch diese Maßnahmen die Struktur verschlankt, ohne die Anspruchsberechtigung oder die Leistung zu ändern.
Mit der Integration beabsichtigt die Regierung, Doppelspurigkeiten abzubauen und die Verwaltungskosten zu senken. Die Aufgaben der bestehenden Verwaltungskommission sollen ab 2026 auf den Verwaltungsrat der NSV übertragen werden. Eine gleichzeitige Zusammenlegung der gesetzlichen Grundlagen für den Hilfsfonds und die Sachversicherung wurde jedoch ausgeschlossen, da grundlegende Unterschiede in der Ausgestaltung bestehen. Die finale Beratung im Kantonsparlament ist für das zweite Quartal 2025 geplant.