Die Kantone Obwalden und Nidwalden modernisieren ihre Zusammenarbeit im Arbeitsmarktbereich! Seit über 30 Jahren kooperieren sie bereits, doch jetzt steht eine umfassende Gesetzesrevision an, um den Anforderungen des Bundesgesetzes über die Arbeitslosenversicherung gerecht zu werden. Eine Überprüfung hat gezeigt, dass die vorhandenen gesetzlichen Bestimmungen nicht ausreichend sind, vor allem bezüglich der gemeinsamen Logistikstelle für arbeitsmarktliche Maßnahmen.

Mit der Revision werden rechtliche Lücken geschlossen und eine neue interkantonale Vereinbarung geschaffen, die die bestehende Zusammenarbeit verbessert. Der Nidwaldner Volkswirtschaftsdirektor Othmar Filliger betont: „Wir stärken unsere Arbeitsmarktbehörden, damit Arbeitgebende und Stellensuchende weiterhin von einer kompetenten Beratung profitieren.“ Die Revisionspakete werden nun zur externen Vernehmlassung geschickt, die bis zum 30. Juni 2026 dauert. Die Änderungen sollen Anfang 2027 in Kraft treten.

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