Der Regierungsrat von Nidwalden startet die Vernehmlassung zur Teilrevision des Gesundheitsgesetzes mit einem einschneidenden Fokus: Die gesetzliche Verankerung der assistierten Sterbehilfe in Pflegeeinrichtungen! Bislang hatten viele Alters- und Pflegeeinrichtungen ihren Bewohnern diese Möglichkeit verweigert. Diese neue Regelung, angetrieben von einer Motion der Landrätin Elena Kaiser, eröffnet betroffenen Personen mehr Kontrolle über ihre medizinische Behandlung und das Lebensende, sofern sie urteilsfähig sind. Externe Fachkräfte erhalten zudem Zugang zu den Einrichtungen, um die unterstützte Sterbehilfe durchzuführen.
Aber das ist noch nicht alles! Die Gesetzesrevision bringt auch eine klare Regelung für die finanzielle Unterstützung von Pflegeeinrichtungen nach Todesfällen. Wenn die Pensions- und Betreuungskosten nicht gedeckt sind, können Heime bis zu 6’500 Franken als Kostengutsprache von der zuständigen Gemeinde beantragen – allerdings nur für einen Monat! Die finanziellen Folgen für die Gemeinden sind noch nicht abzuschätzen. Die Einsichtnahme in die Vernehmlassung ist bis zum 18. Juli 2025 möglich, die Verabschiedung des neuen Gesetzes könnte bereits im Frühjahr 2026 erfolgen, nachdem der Landrat darüber beraten hat. Ein wichtiger Schritt für mehr Selbstbestimmung und klare Rahmenbedingungen im Gesundheitswesen!