Ein neuer Vorstoß zur Reform des kantonalen Bürgerrechtsgesetzes wurde von Landrätin Verena Zemp und weiteren Unterstützern eingebracht. Ziel ist es, die Einbürgerungsvoraussetzungen zu lockern, indem die geforderte Mindestaufenthaltsdauer in der Wohngemeinde abgeschafft wird. Stattdessen soll ein ununterbrochenes Fünfjahres-Residieren im Kanton ausreichen. Der Regierungsrat jedoch lehnt diese Forderungen entschieden ab, argumentiert mit der Bedeutung der lokalen Integration und verweist auf die steigende Zahl der Einbürgerungsgesuche, die von 43 im Jahr 2022 auf bereits 66 im Jahr 2024 gestiegen sind.
Zusätzlich wurde gefordert, Gebühren für Einbürgerungsgesuche von Jugendlichen und jungen Erwachsenen bis 25 Jahren abzuschaffen. Der Regierungsrat sieht hierin jedoch einen Widerspruch zum Kostendeckungsprinzip. Karin Kayser-Frutschi, die Justiz- und Sicherheitsdirektorin, erklärt, dass der Prüf- und Abklärungsaufwand bei jüngeren Antragstellern dem von anderen Personen entspricht. Aktuell profitieren Minderjährige bereits von reduzierten Tarifen, und in Notsituationen gäbe es bereits Möglichkeiten zur finanziellen Erleichterung. Der Regierungsrat empfiehlt dem Landrat, den Vorschlag abzulehnen.